Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfründebrot
Artikel davor:
Pfragner
Pfragnerei
Pfragnerin
pfrengen
Pfrengnis
Pfropferwein
Pfründammann
Pfründanlegung
Pfründbesatzung
Pfründbrief
Pfründebrot
, n.I Brot, das bei der Armenspeisung oder bei Kirchenfesten an die Teilnehmer ausgegeben wird
II Brot als Versorgungsbestandteil einer Pfründe (II)