Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfundgeld
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Pfundgeld
, n.I eine Abgabe auf den in Pfunden (I) gerechneten Wert einer Handelsware; sie wurde zB. in den hansischen Seestädten beim Ein- und Auslaufen auf Schiffe und Waren erhoben; in den preußischen Seestädten entwickelte sie sich allmählich zu einem Landeszoll der Deutschordensregierung
II Gebühr, die bei Besitz- oder Eigentumsveränderung gezahlt werden mußte
III wie pfündiges (I) Geld
IV Gebühr für die Gefangensetzung und Wiederfreilassung wegen Geldschulden