Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfundgeld

I eine Abgabe auf den in Pfunden (I) gerechneten Wert einer Handelsware; sie wurde zB. in den hansischen Seestädten beim Ein- und Auslaufen auf Schiffe und Waren erhoben; in den preußischen Seestädten entwickelte sie sich allmählich zu einem Landeszoll der Deutschordensregierung
II Gebühr, die bei Besitz- oder Eigentumsveränderung gezahlt werden mußte
  • 1 im Mnl.
  • 2 in Österreich: insb. für die Eintragung in die herrschaftlichen Register
IV Gebühr für die Gefangensetzung und Wiederfreilassung wegen Geldschulden