Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pirsch

Pirsch

, f.
I Benennung eines unzusammenhängenden Gebietes aus Teilen der ehemaligen Reichsvogtei Oberschwaben, in der Rottweiler (Freien) Pirsch verbunden einerseits mit dem Recht der Hochgerichtsbarkeit, andererseits mit der Jagdhoheit, in den übrigen Pirschgebieten Oberschwabens Freijagdgebiet der Bürger
II Jagd, bei der man dem Wild nachstellt (iU. zur Treibjagd oder der Jagd von einem Ansitz); freie Pirsch Recht auf uneingeschränkte Jagd