Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pitanz

Pitanz

, f.
I zusätzliche Portion von Nahrungsmitteln für die Mönche oder Mitglieder einer geistlichen Einrichtung zu gewissen Tagen, als Zuwendung an ein Kloster im Zusammenhang mit einer Seelgerätstiftung; auch der dafür bestimmte Geldbetrag; gelegentlich auch im weltlichen Bereich eine Extraportion oder Draufgabe von Nahrungsmitteln (Beleg 1419)
II wie Pitanzamt