Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Posseßgebung

Posseßgebung

, f.

Besitzeinweisung (in ein Pfarramt)
  • ihr sollet auch den investirten pfarrern, wann sie die posess-gebung von euch begehren wurden ... zu ihrer wahl stellen, ob sie selbst darum hieher reisen, oder den unkosten ... abrichten wollen
    1584 KurpfSamml. IV 724
  • die jurisdiktion und posseßgebung bey der pfarr zu A.
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 265