Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Post

1Post

, f.
I Institution zum Zweck der Beförderung von Nachrichten, anderen Sendungen und Personen
II Haltepunkt bei der Post- oder Personenbeförderung auf Handels- und Fernreisewegen, oft das Posthaus 
III Bote, der die 1Post (IV) befördert; Gefährt, mit welchem Sendungen sowie Personen transportiert werden, auch die Gesamtheit der bei Post- oder Personenbeförderungen tätigen Postbedienten und Transportmittel, dann offen zu 1Post (I) 
IV mit der 1Post (III) beförderte Sache, Schriftstück
V bis zur regelmäßigen Ankunft der 1Post (III) bemessener Zeitraum