Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postbeförderer
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, m.
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Postbedienter, der für die Beförderung von Sachen und Personen zuständig ist
- das alhiesige postwehsen, welches ... durch iedes orths, wo es vonnöthen, bestellte postbeförderer ..., so guth als in andren landen eingerichtet ist1670 ZSchles. 11 (1871) 366
- massen auch deßwegen der post-befordrer mit dem gewehr wohl versehn seyn ... darff1689 Valvasor,Krain II 259Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- 1768 Löffler,BadVerkehr 479 [ebd.ö.]
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