Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postdienst

Postdienst

, m.

die mit dem Postwesen verbundenen Tätigkeiten
  • B.L. ... ist wegen der bürgerschaft vor e.e. rath erfordert worden, er sei zu H. von dem kayserlichen dienst noch zu zeit nicht entlediget, sondern mit dem postdienst behafft
    1637 WeinheimGBl. 18 (1936) 84
  • erneuerte post ordnung. für den unterm 25. gbris wiederum bestelten post dienst 
    1776 Alsatia 1873/74 S. 359
  • [Privileg,] daß nicht allein du diesen k.k. postdienst lebenslänglich nützen ..., sondern auch nach deinen männlichen erben, welcher zu deinen von uns gnädigst privilegierten posthause gelanget, wenn er anders zur versehung dieses postdienstes tauglich befunden wird, in deren ermanglung aber einer deiner tochtermänner ... dir ... in diesem postdienst succediren sollen
    1794 JbWien 13 (1957/58) 148
  • jeder derselben [postbedienten] behaͤlt bey allen andern, den postdienst und das postwesen nicht betreffenden vergehungen ... den gerichtsstand bey derjenigen obrigkeit, wohin er oder die sache ... gehoͤrig ist
    1806 WirtRealIndex III 407
  • [Übschr.:] postdienste. eintritt
    1815 RepStaatsVerwBaiern II2 154
  • wo die von den posthaltern vorschriftmaͤßig zu haltende anzahl postpferde fuͤr den postdienst nicht ausreichen sollte
    1819 Reyscher,Ges. XVIII 740
  • das postillion-trinkgeld ist bestimmt, die lage der postillions zu verbessern, in ihnen mehr lust und liebe fuͤr den dienst zu erwecken ..., ihnen die mittel zu gewaͤhren, im post-dienste stets recht anstaͤndig ... gekleidet zu erscheinen
    1827 Kamptz,Ann. XI 87
unter Ausschluss der Schreibform(en):