Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postgerechtigkeit

Postgerechtigkeit

, f.

Recht, das jn. zum Betreiben einer 1Post (I) privilegiert
vgl. Postregal
  • gleicher gestalt lassen ... ihre koͤnigl. maj. es wegen der dem fuͤrstl. ministro grafen von P. verliehenen post-gerechtigkeit dieser herzogthuͤmer ... in gnaden beruhen
    1692 Pufendorf IV app. 588
  • der reichs-hofrath seye unbefugt, die ... uͤber die postgerechtigkeit entstandene streitigkeiten zu entscheiden
    1758/74 Moser,JustizVerf. I 324
  • ob ... dieses in der vertheidigung der churfuͤrstlich-braunschweig-luͤneburgischen postgerechtigkeit mit fug oder unfug geschehen, haͤnget ... von der entscheidung derjenigen streitigkeit ab, welche der herr fuͤrst von Taxis zu erregen gut gefunden hat
    1761 Faber,NStaatskanzlei III 2
  • wie denn vornemlich das ... privilegium über die post-gerechtigkeit ausdrücklich davon [Vormundschaft durch den Zaren] ausgenommen [ist]
    1767 Holstein/Schulze,Hausg. II 421
  • daß eine taxische postgerechtigkeit, wo sie auch in kraft einer bestaͤndigen dienstbarkeit gegruͤndet ist, dennoch nicht weiter ausgedehnt werden kann
    1790 Pütter,Reichspost 101