Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postgerechtigkeit
Artikel davor:
Postdienst
1Posten
2Posten
postenweise
Posterei
Postfelleisen
Postfuhre
Postfuhrgeld
Postgebühr
Postgeld
Postgerechtigkeit
, f.
Recht, das jn. zum Betreiben einer 1Post (I) privilegiert
vgl.
Postregal
- gleicher gestalt lassen ... ihre koͤnigl. maj. es wegen der dem fuͤrstl. ministro grafen von P. verliehenen post-gerechtigkeit dieser herzogthuͤmer ... in gnaden beruhen1692 Pufendorf IV app. 588Faksimile - in Google Books
- der reichs-hofrath seye unbefugt, die ... uͤber die postgerechtigkeit entstandene streitigkeiten zu entscheiden1758/74 Moser,JustizVerf. I 324Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ob ... dieses in der vertheidigung der churfuͤrstlich-braunschweig-luͤneburgischen postgerechtigkeit mit fug oder unfug geschehen, haͤnget ... von der entscheidung derjenigen streitigkeit ab, welche der herr fuͤrst von Taxis zu erregen gut gefunden hat1761 Faber,NStaatskanzlei III 2
- wie denn vornemlich das ... privilegium über die post-gerechtigkeit ausdrücklich davon [Vormundschaft durch den Zaren] ausgenommen [ist]1767 Holstein/Schulze,Hausg. II 421
- daß eine taxische postgerechtigkeit, wo sie auch in kraft einer bestaͤndigen dienstbarkeit gegruͤndet ist, dennoch nicht weiter ausgedehnt werden kann1790 Pütter,Reichspost 101Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)