Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postmeister

Postmeister

, m.

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I höchster örtlicher Postbedienter, Posthalter 
  • dieweil an den posten vil ... gelegen will sein, das er [schreiber] fleissig damit sei, die fürderlich, es sei bei tag oder nacht, wann ers für not erkennt, fürbring, auch guet aufsehen haben, damit bei postmeister mit underhaltung seiner knecht und phert kain mangel erscheine
    1527 Fellner-Kretschmayr II 103
  • du woͤllest gemelte ordnung allen ... postmeister, postreuttern ... vorlesen
    1622 Reyscher,Ges. XII 891
  • postmeister zu Königsperg wegen eines hauses
    1643 ProtBrandenbGehR. II 279
  • dero postmeistern in allen dero erb-landen ernstlich ... zu befehlen, daß sie ... allein der churfuͤrstl. instruction ... gemaͤß leben
    1655 CCMarch. IV 1 Sp. 822
  • wie dann ... von dem postmeister auf jedem post-ambte die nahmen der mitreisenden personen, und was jede person an fracht-gelde entrichtet, angezeichnet werden soll
    1662 CCMarch. IV 1 Sp. 826
  • [niemand,] welcher vermoͤge der den postmeistern unter dem fuͤrstl. geheimten cantzley-siegel jeden orthes ausgestellter designation die freyheit der brieffe nicht hat
    1682 BrschwLO. IV 6 S. 375
  • klagen ... daß dero postmeistere, postwartere, und postilions, denen ... verordnungen zuwider, mit buͤrgerlichen oneribus ... beleget ... werden
    1703 CCMarch. IV 1 Sp. 894
  • von quasi-contracten: ... das recht ... zuruck zu forderen ... von dem ... post-meister, was er dem ... auff sein pferd ... anvertrauet
    1709 Mutach 111
  • welches [Angabe, daß ein Paket aus keinem Pestgebiet komme] so dann die postmeister jedes orts in den carten und fracht-zetteln, den nahmen des aufgebers aber in dem post-buch auf ihre pflichte richtig zu notiren ... haben
    1710 CCMarch. IV 1 Sp. 923
  • haben die postmeister dahin zu sehen, daß die post-wagen jederzeit gut bespannet seyn moͤgen, wannenhero, da der post-halter, oder postilion untuͤchtige pferde haͤtte, der postmeister oder postwarter des orts ihm die ankauffung anderer zur post noͤthigen starcken pferde anzukuͤndigen ... hat
    1710 CCMarch. IV 1 Sp. 915
  • ein postmeister soll ehe und bevor er zur verwaltung des ihm verliehenen post-ambts gelassen wird in pflicht genommen ... werden
    1712 CCPrut. III 142
  • die post-bediente insgesamt, wozu auch die post-bothen, brief-traͤger und andere geringere gehoͤren, sind ratione personarum & officii von aller anderer jurisdiction eximiret, und stehen immediatè unter dem general-post-amt, an welches alle und jede postmeister und post-bediente ratione ihres ambts verwiesen sind
    1712 CCMarch. IV 1 Sp. 974
  • es soll ... den postmeistern ... specificationes der fuhrleute, caleschenfahrer und anderer, so pferde halten, ausgeantwortet ... seyn
    1713 Wiesand 846
  • befehlen ... allen ... herrschaften, daß dieselbe, auf ansuchen unserer post-meistern, bey besorgender ... austheilung unzulaͤßlicher briefen ... die ... bothen ... visitiren, ihnen, post-haltern, wider dieselbe ... huͤlf leisten sollen
    1722 CAustr. IV 102
  • daß das ... ragionenbuch klar ... gehalten [werde] ... und nichts zweydeutiges passieret, sondern von h. postmeister ein ieder expresse befragt werden solte, ob er ... seine einschreibung ... bei seinem burgereid behaupte
    1728 BaselRQ. I 2 S. 1024
  • [Befehl,] einen besondern postetat ... zu fertigen und in solchen von jedem postamt von ort zu ort zu setzen: 1. wie viel die einnahme jedes postamtes überhaupt jährlich sei; 2. wie viel der postmeister daselbst an jährlicher besoldung bekommet
    1739 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 825
  • [Extra-Ordinair-Steuern] postmeister in Dreßden, Leipzig, Chemnitz ... 10 thl.
    1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 483
  • bey den friedensexecutionshandlungen drang Schweden ... 1649 darauf ... daß aus den staͤdten N., M. und L. die eingedrungenen postmeister wegzuschaffen waͤren
    1752/90 Pütter,Reichspost 58
  • ein postmeister ist: welchem die farende und reitende post einer gewissen station vom oberpostamte, oder landesherrn anvertrauet ist
    1757 Estor,RGel. I 861
  • derienige, dem von dem obern die post anvertrauet worden ist, wird der postmeister genennet. dieser ist verbunden auf alles genau acht zu haben und so wohl fuͤr die person als sachen der passagiers zu sorgen. er fordert das postgeld nach der vorgeschriebenen taxe
    1762 Wiesand 840
  • [Postpatent Ks. Josephs] allen ... postmeistern ... post-befoͤrderern ... so bey dem post-wesen bestellet ... zu lesen
    1768 Löffler,BadVerkehr 479
  • werden ... saͤmmtliche postmeister und posthalter dieser lande hierdurch bedeutet, ... die auf trompeten-art eingerichteten posthoͤrner abschaffen, und keine andere, als zwey oder dreymal gewundene posthoͤrner von ihnen [postillons] gebrauchen zu lassen
    1771 CSax. I 994
  • die correspondenz mit denen postmeistern könnte führohin auch wie bishero unter der leitung der hofpostcommission ihren zug nehmen
    1782 Kretschmayr-Walter IV 33
  • der landesherr kan, wenn er auch gleich das postwesen verpachtet oder verliehen hat, doch postordnungen vorschreiben, postaͤmter, oberpostaͤmter, postverwalter, postmeister, posthalter, wagenmeister, geschirrmeister, postknechte, postboten anordnen und anstellen, sie beeidigen und vorstand thun lassen, welches leztere uͤberhaupt bey allen postbedienten geschieht
    1785 Fischer,KamPolR. II 448
  • von den curialen ... [Anschreiben:] achtbare, alle amtleute ... postmeister 
    1793 Bischoff,Kanzlei. I 415
  • postmeister und postwärter stehen gegen diejenigen, welche sich zur fortschaffung ihrer person oder sachen der post bedienen, in eben dem verhältnisse, als die schiffer gegen reisende und befrachter
    1794 PreußALR. II 15 § 157
  • die postmeister ... werden von dem landesherrn ... bestellt
    1803 v.Berg,PolR. III 559
  • das uniform-kleid der wirklichen postmeister, welche subaltern-personal haben, ist wie in der 2ten classe
    1807 SammlBadStBl. II 905
  • es soll keinem privatboten ... gestattet sein, briefe aufzusammeln und mitzunehmen, sondern es sollen dieselben auf anhalten des postmeisters visitirt ... werden
    1817 GesAnhBernb. III 343
  • fuͤr diesen normalpreis muͤssen der postmeister oder posthalter die vorfallenden befoͤrderungen uͤbernehmen
    1821 StaatsbMag. I 317
II Leiter des Postamts (I), höherer Postbedienter 
  • G. de Tassis posstmaister sol nu füron kaine postn ... austailen ... sonder die zuvor ... eingemacht mitsambt post zedln, so damit komen ... in die tirolisch canntzley ... vberantburten
    1513 Kießkalt,Post 41
  • daß man ihnen keine frembde post-meister, die von aller jurisdiction ... befreyet seyn wollen, obtrudiren moͤge
    1705 KlugeBeamte I2 491
  • dem postmeister steht ... die gerichtsbarkeit über das postpersonale in amtssachen ... zu
    1804 Gönner,StaatsR. 672
  • rang. bei der general-administration stehen ... die ober- und postmeister und inspektoren der fahrenden posten
    1808 RepStaatsVerwBaiern II2 156
unter Ausschluss der Schreibform(en):