Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postschreiber

Postschreiber

, m.

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Gehilfe, Schreiber des Postmeisters (I) 
  • post-schreiber ... 3 rthl. [Kopfsteuer]
    1677 CCMarch. IV 5 Sp. 3
  • allwo der visitator sich zu gleicher zeit einfinden muß, der alsdann alle accis-bahre sachen nebst dem post-schreiber ... zu verzeichnen hat
    1700 CCMarch. IV 1 Sp. 859
  • alle zur bestellung eingegebene briefe ... sollen die postmeister ... in ihr post-buch eintragen, und solche beÿ verlust des dienstes weder selbst an andere couvertiren, noch daß es von den vereÿdeten post-schreibern ... geschehe, verstatten
    1712 CCPrut. III 142
  • [Extra-Ordinair-Steuer] postschreiber ... 3 thl.
    1748 CAug. Forts. I 2 Sp. 532
  • der post-schreiber ist kein staats-beamter, sondern ein privat-offiziant des post-meisters
    1827 Kamptz,Ann. XI 391