Probe, f.

Probe-, Ausbildungszeit
zu erbringende Leistung (Beleg 1715: Meisterstück) oder Eignungsprüfung als Qualifikationsnachweis
rechtsgültiger Beweis
rechtliche Überprüfung (auch beim Gottesurteil) oder Entscheidung
Zeitraum, in dem die Tauglichkeit einer Sache oder Einrichtung geprüft wird
Qualitätsprüfung, Überprüfung der vorgeschriebenen Maße, des Feingehalts von Gold und Silber, auch das Ergebnis einer solchen Prüfung
Probeteil oder -stück
der festgesetzte Minimalfeingehalt für Gold und Silberwaren u.ä.
Kauf auf Probe Kauf unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung durch den Käufer
Kauf nach, auf Probe Kauf, bei dem die Eigenschaften der übergebenen Probe als zugesichert gelten