Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Profos
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Professoratdienst
Profit
profitieren
profitlich
Profos
, m.I Militärbeamter mit (ordnungs-)polizeilicher Funktion, zT. auch für die Vollstreckung der Strafe zuständig; er steht mit seinen Hilfsbeamten unter einem besonderen Personenfrieden
II städtischer Beamter, der die Aufsicht über die Bettler führt