Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Profos

Profos

, m.
I Militärbeamter mit (ordnungs-)polizeilicher Funktion, zT. auch für die Vollstreckung der Strafe zuständig; er steht mit seinen Hilfsbeamten unter einem besonderen Personenfrieden
II städtischer Beamter, der die Aufsicht über die Bettler führt