Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prokurator
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Prokurator
, m.I Vertreter einer Partei (I) in Rechtsangelegenheiten, insb. in einem gerichtlichen Verfahren; urspr. unterschieden vom Advokaten als dem Rechtsbeistand und Berater der Partei, später fallen die Aufgabenbereiche beider zusammen; der Prokurator war mit der formgerechten Durchführung aller prozessualen Handlungen bei Gericht beauftragt; er erhielt von der Partei eine (formlose) Vertretungsvollmacht
II Stellvertreter, zB. im Lehnrecht
III Haushalter, Schaffner, Verwalter, insb. im kirchlichen Bereich
IV württembergische Sonderentwicklung: bei einem Obertribunal und Kreisgerichtshof bestellter Parteienvertreter, der "von der Regirung als Staatsdiener im weiteren Sinne des Wortes betrachtet" wird (Mohl,WürtStR. II 318) und alle Aufgaben des dort nicht zugelassenen Advokaten erledigt