Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prokuratur

Prokuratur

, f.


I Amt, Dienst, Tätigkeit eines Prokurators (I) 
  • so oft solche verordnete procuratores von einiger parthey, ... umb dienst oder procuratur von unserm gericht zu leisten, ersucht werden, sollen sie schuldig seyn, derselbigen in ihrer sache gutwillig und treulich zu dienen, zu rathen, zu reden, und ihr bestes gegen ziemlicher belohnung fuͤrzuwenden
    1577/83 LünebRef. 626
  • es wäre dan sach, daß ainer [der geschwornen advocaten und procuratorn] offenbar und notorie wider sein jurament und aydt handlete und praevaricierte, so soll unser landtshaubtman ... ime die procuratur und advocatur bis auf des gesambten gerichts zusamenkhunfft [zu] suspendiern macht haben
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) I 10 § 7
  • befelich, daß diejenige procuratores, welche sich der cantzley procuratur gebrauchen, sich der stadtsachenn vnd procuratur vfm rathhaus vnd ahm landt-gericht endtschlagenn, vnd hinwieder so vfm rathhaus vnd landtgericht zue thun habenn woͤllenn, sich deß procurirens vf der canzley endthaltenn ... soll[en]
    1628 HessSamml. II 21
  • den gewöhnlichen advocaten-eyd (welcher auch ... auf die procuratur mit zu richten [ist])
    1669 GesSammlMecklSchwerin I 57
  • die commissio sieht sich ... bewogen, der vereinigung von prokuratur mit der advocatur ... den vorzug [vor der Trennung der Ämter] zu geben
    1818 Landsberg,Gutachten 224
II wie Prokuration (II) 
  • procuraturen, bedeuten in der roͤmischen kirchen dasjenige, so man den bischoͤffen bey besuchung der unter ihrem bischoffthum gelegenen oerter zu geben pfleget
    1741 Zedler 29 Sp. 747
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):