Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Propst

Propst

, m.
I kirchlicher Amts- und Würdenträger in unterschiedlichen Institutionen, zB. Vorsteher eines Stiftes, Klosters (Prior I), Domkapitels; Schwerpunkte der Amtstätigkeit liegen ua. in der Verwaltung geistlicher Güter oder der Ausübung der Gerichtsbarkeit; insb. im nachreformatorischen Norddeutschland Pfarrer einer Hauptkirche (I), und damit mit der Aufsichtsfunktion über die Geistlichen seines Sprengels betraut
II im weltlichen Bereich: ernannte oder gewählte Amtsperson mit aufsichtführenden und kontrollierenden Funktionen, häufig auch mit richterlicher Gewalt; die Vielfalt der Aufgabenbereiche und der unterschiedliche Rang werden auch in der Kompositenliste deutlich