Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Protonotat

Protonotat

, n.

  • das sogenannte protonotat ... besteht in dem hauptinhalt des rubrums einer jeden schrift, welchen der protonotarius zu oberst hin auf die rechte halbe seite des uͤber dem rubrum befindlichen leeren raums schreibt. es ist eine wiederholung der rubrik, welche der agent seinem exhibitum gegeben hat
    1795 Scheidemantel,Repert. IV 327 [ebd. Beispiel]