Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proviantgezirk

Proviantgezirk

, m.

Eisen- und Proviantgezirk Gebiet, das aus den Proviantmärkten und deren Umfeld besteht
  • daß sie, und zwar besagter eisen-obmann, absonderlich in dem befreyten eisen- und proviantgezirk ... hieruͤber [Verbot des Branntweinbrennens] ihr fleißiges auffsehen haben ... sollen
    1699 CAustr. I 224