Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provision
Artikel davor:
Provinzialkapitel
Provinzialkonzilium
Provinzialmeister
Provinzialrat
Provinzialrecht
Provinzialschule
Provinzialversammlung
Provinzrechnung
(Provisierer)
(Provisierschaft)
Provision
, f.I Unterhalt, Versorgung, Verpflegung, Vorrat (insb. von Lebensmitteln); regelmäßige (jährliche) Zahlung, Leibrente, Pension
II im katholischen Kirchenrecht: Verleihung eines Kirchenamtes einschließlich der Benefizien durch die zuständige kirchliche Autorität (provisio canonica)
III im Handels- und Wechselrecht
- 1 nach dem Gewinn oder Umsatz berechnete anteilige Vergütung für denjenigen, der ein Waren- oder Geldgeschäft abschließt
- 2
IV Fürsorge, Vorkehrung, Aufsicht
V Anordnung, Maßregel, Vorschrift
VI zeitweilige, vorläufige, provisorische Maßnahme, einstweilige Verfügung; bij provisie vorläufig, einstweilen