Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provisionalverordnung
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Provisionalverfassung
Provisionalvergleich
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Provisionalvernehmung
Provisionalverordnung
, f.
vorläufige Anordnung, Regelung, häufig in einem anhängigen Gerichtsverfahren
- durch die weltliche staͤnde zu behauptung ihrer intention vorgeruckte provisional-verordnung1676 MatStatNrhWestf. I 2 S. 272
- daß offtgedachtes gottes-haus ... sich ... zu dem bayrischen crayse bekennet, und dessen protection mittelst einer kayserlichen provisional-verordnung imploriret1746 Moser,StaatsR. 28 S. 516Faksimile - in Google Books
- daß ... durch eine provisional-verordnung keine gleichheit von dem weyd-gebrauch ... gemacht worden1760 Cramer,Neb. 23 S. 134Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- [bei einer unrechtmäßigen Veräußerung stellt sich die Frage:] ordne man ein unpartheyisches gericht an, oder verweise die sache an die ordentlichen gerichte, dringe ... auf eine provisional-verordnung, auf sequestration des guts1769 Moser,RStändeLand. 259Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß waͤhrender litispendenz einem bedrangten theil offt nicht geholffen werden kan, ... außer daß ... der richter demselben etwa durch provisional-verordnungen biß dahin zu statten kommen darff1774 Moser,JustizVerf. I 439Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da ... das votum so lange suspendiret wird, bis wenigstens ... befindenden umstaͤnden nach, von dem richter eine provisional-verordnung gemacht worden ist1774 Moser,Reichstage I 56Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so ist bis zum ausspruche des ganzen reiches die provisionalverordnung in der kapitulation nicht zu uͤbergehen1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 503Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- aus dem leitungsrechte [des Erzkanzlers über das postinstitut] ... fließe ... das recht provisionalverordnungen zu erlassen1795 Scheidemantel,Repert. IV 313
- dann werden ... der appellant ... [und] die appellaten ... ermahnt, damit es nicht zu einer unangenehmen provisionalverordnung pendente lite wider den etwa contravenirenden theil fuͤrzuschreiten, noͤthig seyn duͤrfte1798 Vahlkampf,Miszellen II 44Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)