Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provisioner
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Provisionbrief
provisionell
Provisioner
, m.
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I
allg. Empfänger einer Provision (I), speziell Reiter, der gegen eine regelmäßige Bezahlung in Kriegs- und Friedenszeiten für den Kriegsdienst bereitsteht iU. zum Söldner, der für einen bestimmten Kriegszug angeworben wird
vgl.
Pensionär (I)
- den solt auf des landesfursten provisioner sol im land, wan er auf sein wirdet, auf ain pherd 8 ℔ und awserhalb landes 10 ℔ gegeben werden1445 SteirLTA. I 89
- das auch alle unnutze profisaner abgethan werden1525 ActaTir. III 45
- der erst herzog Eberhart von Würtemberg ... hett herrn Gottfriden zu aim provisoner angenomenMitte 16. Jh. ZimmernChr.2 II 132
- daß auch die staͤnd dises crays ... zuversichtlich mit provisionern und kriegs-volck also versehen, daß sie jederzeit zu solchen gemeinen befehls-leuten gefaßt seyn moͤgen1563 Moser,KreisAbsch. I 199Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- provisaner ein bestelter zum krieg1571 Roth 343Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- vill provisioner gutt vom adell1605 SchwäbWB. I 1453
- [ist die Beisetzung der Herzogin-Mutter] mit ... zuesamberueffung etlicher f. personen, aller provisioner u.a. gehalten worden1615 WürtLTA.2 III 451
- der zweck ... war, von den staͤnden die mittel zu erhaltung von 200 reisigen, sog. provisioner und 3000 mann geworbenen kriegsvolks zu erlangen1828 Reyscher,Ges. I 299
II
leitender Beamter im Bergwesen, der zusätzlich zur Besoldung eine Provision (I) in Form einer Naturalentlohnung erhält
- was zum viertten das quatembergeltt belangett, ist wol ehemals gebreuchlich gewesen, davon ... die provisioner zu besolden1572 H.J. Kraschewski, Provisioner und Commisse/VjschrSozWG. Beih. 130 S. 122
- [Quartalsrechnung:] vor die provisioner 681 gulden 13 groschen1585 VjschrSozWG. Beih. 130 S. 117 [ebd. zS.]