Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provisioner

I allg. Empfänger einer Provision (I), speziell Reiter, der gegen eine regelmäßige Bezahlung in Kriegs- und Friedenszeiten für den Kriegsdienst bereitsteht iU. zum Söldner, der für einen bestimmten Kriegszug angeworben wird
II leitender Beamter im Bergwesen, der zusätzlich zur Besoldung eine Provision (I) in Form einer Naturalentlohnung erhält