Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prüfe
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Prozeßsache
Prozeßsüchtige
Prozeßveranlassung
Prozeßverhör
Prozeßzehrung
Prüfe
, f. u. m.I Prüfung (eines Menschen oder einer Sache)
- 1 Eignungs- oder Meisterprüfung
- 2 im Rahmen eines Hexenprozesses
- 3 Qualitätsprüfung einer Ware, eines Handwerkserzeugnisses, Münzprüfung
- 4 Überprüfung eines (rechtlichen) Sachverhalts
- 5 auf Antrag der Gemeinde erfolgte Untersuchung der des Aussatzes Verdächtigen durch eine kirchliche Behörde
II zu erbringende Leistung oder Probe-, Meisterstück als Qualifikationsbeweis
III Probezeit
IV Prüfmaterial, Probestück
V Minimalfeingehalt
VI Nachweis
VII lebender Prüfe Zeuge
VIII auf Prüfe verkaufen auf Kredit verkaufen
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Prüfejahr
(Prüfekammer)
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(Prüfelpott)
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