Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pulver

Pulver

, n. u. m.
I Staub, auch formelhaft mit Asche (I), bei der Strafe des Feuertodes
II Schießpulver
III Gift oder sonst dem Menschen schädliches Mittel in geriebener oder gestampfter Form, auch als verstärkendes Mittel bei der Brandmarkung