Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Punkt

Punkt

, m., n., f.
I Abschnitt eines gegliederten (Rechts-)Textes; insb. im Artikelprozeß (vgl. HRG.1 I 233ff., auch zur Terminologie) bei der Zerlegung des wechselseitigen Prozeßvorbringens in scharf abgegrenzte Einzelbehauptungen; häufig im Plural für die Gesamtheit eines Textes; zu Mehrfachformeln mit Artikel, Stück uä. vgl. Matzinger-Pfister,Paarformel 107ff.
II Sache, insb. mit Bez. für Straftaten
III nur in nösterr. Texten belegt: Strafgeld, Buße
IV zu (guter) Punkte zu einem guten Ende, in gute Ordnung