Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quart
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Quälung
Quantität
Quantum
Quappengeld
(Quappenzoll)
Quarenteneinnehmer
Quarentes
Quart
, f., n., Quarte, f.I ein Hohlmaß, meist für Flüssigkeiten (häufig für Bier, aber auch für Wein und Öl), selten auch ein Trockenmaß, von unterschiedlicher Größe
II der vierte Teil einer Abgabe, zB. des Zehnten, letzterer als urspr. bischöfliches Recht
III eine Maßeinheit für einen Salinenanteil
IV ein Blattformat von der Größe eines Viertelbogens
V ein Längenmaß
VI ein Landmaß, "den vierten Teil einer Mannmahd oder einer Juchart ausmachendes Allmendstück" SchweizId. V 1306
VII wie Quartier (X 1)
VIII eine Münzbezeichnung
- 1 "Bezeichnung der schlesischen 4-Pfennig-Stücke, auch Großpfennige genannt, vom späten 13. bis in die erste Hälfte des 14. Jhs., die unter dem Herzog Heinrich III. von Glogau geschaffen wurde", Kahnt,Maße 240
- 2 wohl frz. Silbermünze, die von Henri II. 1548 als Quart de Ecu eingeführt wurde