Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Räumung
Artikel davor:
raumhaftig
Räumicht
Räumichtzins
räumig
(räumlichen)
(Räumling)
Raummeister
Raumrecht
(Räumstraße)
Raumte
Räumung
, f.I Grenzbegehung
II urspr. Abgabe an den Grundherrn für die Nutzung eines ohne Erlaubnis in Besitz genommenen wüsten Grundstücks, daraus der regelmäßige Grundzins
III Recht, die Räumung (II) zu erheben
IV Grundstück, Hofstelle
V Herausgabe, Verlassen eines Erbes oder Besitzes zugunsten eines anderen; gerichtliche Ausweisung aus einem Erbe oder Besitz zum Zwecke der Befriedigung rechtlicher Ansprüche eines Gläubigers, als Zwangsmittel zur Eintreibung gerichtlich gewonnener Geldschuld
VI amtlich angeordnete Entfernung rechtswidriger Baulichkeiten, Abbruch von unrechtmäßigen Gebäudeteilen
VII Entfernung von Hinderlichem oder Unerwünschtem, insb. Strauchwerk; Säuberung, Reinigung (eines Wasserlaufs)
VIII Ausweisung aus einem Territorium, Verbannung
IX bei der Hegung des Gerichts: Verbot der unberechtigten Entfernung der Anwesenden
X Verlassen (eines Orts), Abzug
XI Leerung
Artikel danach:
Räumungszeit
Raune
raunen
Rauner
(Raunung)
(Raunwita)
Raupe
raupen
Raupenvertreibung