Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rahmen

Rahmen

, m., Rahm, f., m.
I Stützbalken, zB. im Fachwerkbau, welche die Stockwerke eines Hauses bilden; vier Rahmen die tragenden Balken des Hauses
II Holzkonstruktion zur Sklavenvorführung und als einem Schandpfahl ähnliche Einrichtung, um Delinquenten zur Schau zu stellen
III Holzgestell, das in der Weberei vielfältig eingesetzt wird und das bestimmten Normierungen unterliegt
IV Gestell für Vorräte