Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rain

Rain

, m.
I Randstreifen von Äckern und Feldern, Geländeteil zur Trennung von Flurstücken; offen zu II 
II Grenzlinie, Grundstücksgrenze, Gebietsgrenze, Ländergrenze, auch: die gesamte Umgrenzung einer räumlichen Einheit; formelhaft zur Bez. eines Gutes in seinem vollen Umfang; offen zu III 
III Grenzzeichen, Grenzmarkierung, auch: Grenzbefestigung von Flurstücken
V (Verfahren wegen) Grenzverletzung