1Rainmark, n.

zu 1Mark
wie Rain (I)
  • welcher unterthann an seines nachbarn baufelder holzstatt anrainend hat, der soll es soweit von dem rainmarch abgehackter halten, damit sie seinem nägsten nicht schädlich seien
    17. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 1006 Faksimile