Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratgebe
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Ratgebe
, m.I herrschaftlicher Ratgeber, Mitglied eines Rates (V 1)
II bezahlter Berater einer Partei im Gerichtsverfahren; juristischer Berater, der vom Fürsprech (I) unterschieden ist
III im Raum des afries. Rechts: Schöffe, Urteilsfinder; Mitglied eines hohen beratenden Gremiums
IV Mitglied eines Rates (V 2 bzw. 3); angesichts der Gerichtsfunktion des städtischen Rates häufig auch Schöffe, Urteilsfinder
V Herrscher, Richter
VI j., der eine strafbare Handlung durch Rat (II 2) unterstützt