Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratgebe

Ratgebe

, m.
I herrschaftlicher Ratgeber, Mitglied eines Rates (V 1) 
II bezahlter Berater einer Partei im Gerichtsverfahren; juristischer Berater, der vom Fürsprech (I) unterschieden ist
III im Raum des afries. Rechts: Schöffe, Urteilsfinder; Mitglied eines hohen beratenden Gremiums
IV Mitglied eines Rates (V 2 bzw. 3); angesichts der Gerichtsfunktion des städtischen Rates häufig auch Schöffe, Urteilsfinder
V Herrscher, Richter
VI j., der eine strafbare Handlung durch Rat (II 2) unterstützt