Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratschlag
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Räteschenkemahl
Räteschenketrunk
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Ratschilling
Ratschlag
, m.I (Rats-)Versammlung, Beratung, Verhandlung, zu der ein Gremium zusammentritt
II Beschluss eines Ratsgremiums oder Gerichts, auch das darüber in einer Kanzlei gefertigte Schriftstück oder das Rubrum, der Auszug aus einem Register (Beleg 1781); satter Ratschlag reifliche Überlegung; offen zu Bed. III