Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsherr
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Rathausknecht
Rathauspfleger
Rathaussache
Rathausstege
Rathausstube
Rathaustür
Rathauswächter
Rathauswesen
Rathauszins
Ratsherr
, m.I Mitglied des Rates (V 2) als des obersten Leitungsgremiums der Stadt; die Ergänzung erfolgt idR. aus einem festen Kreis von Familien bzw. Verbänden (Zünfte) durch Kooptation oder unterschiedliche Wahlverfahren; das Ratsherrenamt wurde meist auf Lebenszeit und ehrenamtlich bzw. gegen bestimmte Vergünstigungen [vgl. zB. Ratszeichen] ausgeübt
II Mitglied eines Rates (V 3)
III Mitglied eines Rates (V 1)
IV Mitglied eines Gerichts
V gewähltes Mitglied eines Tagwans, einer schweizerischen Verwaltungseinheit
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Ratsherrenamt
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Rathof
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Ratshut
Ratifikant
Ratifikation
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