Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsplappert

Ratsplappert

, m.

Münze vom Wert eines Plappert (Blaffert) als Präsenzgeld für Ratsmitglieder bei bestimmten Ratssitzungen
  • solle den, die in eins rats gescheften ausreiten und das reitgelt entpfachen, auch weiter kain rhatsplaphart volgen
    um 1530 NördlingenStR. 174
  • soll er wegen einwechslung des ratsplappert oder sitzgelts kein höher oder mehrers lagio verrechnen
    1656 Eheberg,StraßbVG. 731