Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratssiegel

Ratssiegel

, n.

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I Amtssiegel eines Ratgremiums
  • [mit dem] gemeinen ratssiegel 
    um 1570 ernestinisches Sachsen/ArchivarHistoriker 298 Anm. 76
II Abdruck des Ratssiegels (I) 
  • demjenigen ... welcher das rathssiegel von L.H. obsignirten verlassenschaft abgerissen [hat]
    1649 ProtBrandenbGehR. IV 203
  • soll ein jeder magistrat ... ihnen [gesinde-maͤcklern] ... unter des raths-siegel einen schein ertheilen, welchen sie jedesmahl bey anbringung des gesindes mit vorzuweisen haben
    1751 NCCPruss. III 1269