Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsstube
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Ratstrafeeinbringer
Ratsstube
, f.I Versammlungsraum eines Rats (V 2), in dem Gerichtsverhandlungen stattfinden und Amtshandlungen vorgenommen werden; als häufig größter weltlicher Raum in einer Stadt auch für Versammlungen des Kreis- oder Reichstags genutzt
II Amts- oder Beratungsraum der fürstlichen, auch kirchlichen Verwaltung und Rechtsprechung, auch Sitzungssaal des Reichskammergerichts und des Reichshofrats; übtr. auch der darin tagende Rat (V 1)
III Amtsraum eines Juristen als Rat (VI 1)
IV Senatsraum einer Universität
V Sitzung in einer Ratsstube (II)