Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratszinsmeister
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Ratzimmermann
Ratszinsmeister
, m.
städtischer Einnehmer von Abgaben
vgl.
Ratsbeamte
- was briefliche urkunden und verschreibungen obverzeichneter pfarre, clostern und andere geistlichen stiftungen zustendig, die seint beim rat ... in verwarunge [in Kästchen] hinderlegt, ... darzu die sechs ratszinsmeister und die zwene pfarrner den andern schlüssel haben sollen1542 Thüringen/Sehling,EvKO. I 2 S. 391Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
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