Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratszinsmeister

Ratszinsmeister

, m.

städtischer Einnehmer von Abgaben
vgl. Ratsbeamte
  • was briefliche urkunden und verschreibungen obverzeichneter pfarre, clostern und andere geistlichen stiftungen zustendig, die seint beim rat ... in verwarunge [in Kästchen] hinderlegt, ... darzu die sechs ratszinsmeister und die zwene pfarrner den andern schlüssel haben sollen
    1542 Thüringen/Sehling,EvKO. I 2 S. 391
unter Ausschluss der Schreibform(en):