Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rauchfang
Artikel davor:
Raubwiese
Rauch
Rauchanschlag
rauchen
räuchenlich
(Rauchersdieb)
(räucherig)
Räucherin
Rauch'even
Rauchfall
Rauchfang
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Rauchabzugseinrichtung; insb. als Kennzeichen des eigenen (abgabepflichtigen) Hausstandes
bdv.:
Rauch (IV)
Sachhinweis: G. Schilling, Die Bez. für den Rauchabzug im dt. Sprachgebiet (Gießen 1963)
- wo sy auch sonnst geuerlich, vnd prechenhafftig fewrstet vnd rauchfanngkh funden, die söllen nidergelegt ... werden1524 SalzbStPolO. 55
- sollen richter und vierer all und iede pachöfen, feuerstet und rauchfeng ... zu vier mallen im jarr ... besichtigenum 1563 Innviertel/ÖW. XV 14
- wie dan ... khainem khain rauchfang, der nit vber daß thach außgehet ... nit verstattet werden solle1604 EferdingRQ. 99
- wann ain frembdes vich durch jemandten, der nit mit staten rauchfang in der pfarr angesessen, ... auf die albm aufkhert ... [wird], so ist dasselbige vich der herrschaft vellig haimbgefallen1629 SchlernSchr. 52 S. 49
- [ist der Bürgerschaft] durch die feurbschauer ... bevolchen worden, ire rauchfäng und feürstetten wenigist des jars viermahl durch den geschwornen rauchfangköhrer seibern ... ze lassen1635 OÖsterr./ÖW. XII 466
- gebieten wür ernstlich deß gottßhauß ambtman daß [er] die rauchfäng im jahr selb tritten haußgenossen drei stunt besëhe, welche er dazue rueft1641 NÖsterr./ÖW. IX 570Faksimile (ca. 49 KB)
- sollen alle bestand- und in-leuthe ... diesen rauchfangs-gulden auch von so viel rauchfangen, als sie zu ihren bestand-zimmern, quartieren und wohnungen inne haben ... deren eigenthuͤmern zuzutragen schuldig seyn1662 CAustr. I 121Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß ... auch von denen orthen, wo etwa kein rauchfang sondern nur eine rauch-stuben ist, ... ein gulden geld gereicht ... werden moͤchte1662 CAustr. I 120Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- sollen die von Wienn die jenige rauchfangkoͤhrer-meister, welche bey solchen cloͤstern die gedingte arbeit haben, fuͤr sich erforderen, und denen ernstlichen anbefehlen, daß sie alle 14. taͤg die rauchfaͤng und feuerstaͤtt deren frauen-cloͤster fleißigist besichtigen1688 CAustr. I 328Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das ... bei gegenwertiger landschrannen erscheinen sollen alle und iede darzue gehörige unterthanen, die aigene rück und rauchfäng haben17. Jh. (Hs.) Salzburg/ÖW. I 11Faksimile (ca. 48 KB)
- steuer von denen rauchfängen1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 454
- hoͤlzerne, gestickte und geklaibte kamine und rauchfaͤnge sollen nicht mehr gebaut ... werden1815 WirtRealIndex III 485Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)