Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Raufe

2Raufe

, f., Räuf, n.? pl.?

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Geraufe, Schlägerei; Räuf verstehen Rauferei verhindern, die Raufenden trennen
  • daß niemand kein reff solle verstanden haben, dann mit wehrender hand
    1344 VerhNdBayern 22 (1882) 168
  • die rauf soll aufrichtig hergehen, auf der herberg, ... mit der blossen faust und nicht mit mörderlichem gewehr
    1682 AnnNassau 32 (1901) 74
unter Ausschluss der Schreibform(en):