Rauferei, f.
Rauferei, f.
Prügelei, Schlägerei
bdv.:
Balghandel,
Raufhandel
vgl.
Greinhandel,
Haderhandel
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wo sich in der hofmarh ... ein unterthann befunden wuerde, welher der trunkenheit, ... raufereien und andern schödlichen untugenten ergeben ... wäre [soll er der Herrschaft angezeigt und namhaft gemacht werden]um 1690 OÖsterr./ÖW. XIV 400
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wann sich ... bei ausgesteckter marktsfreiheit und kirchtägen händl und rauferei eraignen, ... will ihr die gnädige herrschaft dise ... sachen von selbsten abzuhandlen vorbehalten haben1697 NÖsterr./ÖW. VIII 55 Faksimile
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daß allein dem braͤuverwalter die jurisdiction in den faͤllen gebuͤhre, wo einige personen in churfuͤrstl. braͤuhaͤusern zu V. ... rauffereyen ohne blutvergiessen [begangen haben]1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 25 Faksimile