Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenbank

Rechenbank

, f., auch m.

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wie Rechenkammer 
  • chammer-raͤthe ... so zum rechenbannckh verordnet
    1569 Reyscher,Ges. XII 381 Anm. 194
  • den räten der rechenbank 
    1588 Bernhardt,ZentralbehWürtt. I 43
  • alle oͤffentliche rechnungen muͤssen ... wenn sie die einnahme von 500. thaler uͤbersteigen, durch die einsendung an die oberrechenkammern und rechenbaͤnke abgehoͤrt werden
    1785 Fischer,KamPolR. III 397
  • die amts-rechnungen der herrschaftlichen beamten sollen ... zur koͤniglichen rechenbank eingesendet werden
    1815 WirtRealIndex III 489