Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenschaft

I Abrechnung, Rechnungsabschluss, Bilanz, Rechnungslegung, Nachweis über Empfang und Verwendung von Geldbeträgen; Darlegung von Sachverhalten durch den Verantwortlichen, zB. von Geschäften durch den Verwalter, in Rechenschaft unbezahlt; (feierlicher, gerichtlicher) Akt des Ablegens der Rechenschaft; Verantwortung über Tun und Lassen; auch: Urkunde, Schriftstück über eine Rechenschaft; wohl auch metonymisch für Wiedergutmachung (Beleg 1583); von jm. Rechenschaft nehmen von jm. Rechenschaftsablegung fordern und diese bewerten (Beleg 15. Jh.)
II Amtszeit, über die Rechenschaft (I) abgelegt wird
III auf Rechenschaft a conto, auf (laufende) Rechnung; treuhänderisch