Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsbuch

Rechnungsbuch

, n.

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gebundenes Verzeichnis von Einkünften, Ausgaben und Vermögenswerten mit besonderer Beweisfunktion
  • rechnungbuch. dica ... raitbuch oder raitholtz. cautio idem
    Voc. 1500 s.v.
  • eyd der pfleger. ihr werden ... euers einnehmens und außgebens jerliche gute, erbare, underschiedliche und aufrichtige ördentliche rechnung mit euern register und rechnungsbücher, auch bezalung thun
    WolfenbüttelKO.(1569) 271
  • ihr [pfleger vnd vormuͤnder] werden geloben ... daß jhr ... ewer register oder rechnungsbuͤcher haben vnd halten woͤllen
    WürtLO. 1621 S. 773
  • wann ... eines jedeß ambts sonderbahres rechnungbuch mit rechnung angefült worden, solle ein neües gleiches von dem abgeschriebnen formiert ... werden
    1704 MellingenStR. 432
  • die neue regenten ... erbrachen die landsfuͤrstliche cammer, uͤbersahen die rechnungs-buͤcher, und erkundigten sich des fuͤrstens jaͤhrlichen einkommens
    1735 Fuhrmann,Öst. II 311
  • alle rechnungs-beamte ... sollen ... alles getreulich in einnahme, ausgabe und gewaͤhrschaft bringen, daruͤber ordentliche manualia und andere noͤthige rechnungs-buͤcher halten
    1740 AltenburgSamml. I 441
  • rechnungs-buͤcher, raitungs-buͤcher, oder rechen-buͤcher, calendaria, rationaria, libri oder codices rationum, heissen diejenigen buͤcher, worein vornemlich zwar die wucherer oder geldwechsler, sonst aber auch alle diejenigen, so auf rechnung sitzen, oder sonst mit geld-sachen zu thun haben, ihre von zeit zu zeit gehabte einnahme und ausgabe ordentlich aufzeichnen und eintragen ... auch heissen rechnungs-buͤcher alle solche buͤcher, die von kauff- und handwercksleuten, uͤber gethane lieferungen, und empfangene zahlungen, gefuͤhret werden. dieselben fuͤhren wider den, so sie geschrieben, voͤlligen, vor ihn aber nur halben beweiß
    1741 Zedler 30 Sp. 1325
  • muß ... der hauswirth ein allgemeines rechnungsbuch halten, in welches er alle baare einnahme aus den ... besondern rechnungen sowohl, als alle baaren ausgaben, die in der wirthschaft vorfallen ... eintraͤgt
    1758 v.Justi,Staatsw. I 542
  • daß er ihm mehrmalen ... wie er aus seinem rechnungsbuch erweisen wollen ... gelder vorgeschossen ... hat
    1762 Cramer,Neb. 33 S. 107
  • der rendant muß ... beschieden werden, wie er seine manualia und rechnungs-buͤcher leichte, ordentlich, deutlich und also fuͤhren solle, daß sie in bestaͤndiger ordnung sind taͤglich und stuͤndlich abschliessen zu koͤnnen
    1769 NCCPruss. IV 5115
  • weil sie [kirchenvaͤter] aber keine rechnung ablegen koͤnnen, wofern sie nicht alles genau aufgezeichnet haben; so wird schlechterdings erfordert, daß sie sich ein rechnungsbuch halten, worinnen sie alle jaͤhrliche einkuͤnfte und ausgaben der kirche aufzeichnen
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 42
  • haben sie [cassenbediente] aber dergleichen versur mit unrichtigkeiten oder verfälschungen in den rechnungsbüchern verdecken wollen ... so haben sie ... die dienstentsetzung verwirkt
    1794 PreußALR. II 20 § 431
  • [Amsterdam:] die hiesige bank wird wegen berichtigung ihrer rechnungsbuͤcher zweimal des jahres ... geschlossen
    1805 Nelkenbrecher,MünzTschb. 16
  • raitbuͤcher ... vergleich- und rechnungsbuͤcher 
    1805 RepRecht XII 168
  • vermoͤge dieses begriffs der urkundengemeinschaft, welcher aus dem natuͤrlichen verhaͤltniß der sache entspringt, sind ... auch die rechnungsbuͤcher der handels- und kaufleute ... als gemeinschaftliche urkunden zu betrachten
    1818 Hagemann,PractErört. VI 124
  • ist es ... nothwendig, sich waͤhrend des rechnungslaufs von dem wirklichen gange der verwaltung ueberzeugung zu verschaffen, und die cassen- und andere vorraͤthe mit den rapporten und rechnungsbuͤchern der beamten zu vergleichen
    1818 Reyscher,Ges. XVIII 71
  • diese verschiedenen journale oder rechnungsbücher sind dann zu bestimmten zeiten ... von den kirchvätern in beyseyn des pfarrers zu vergleichen
    1829 Weber,SachsKR. II 3 S. 996
  • die von den justiz-commissarien und advocaten zu führenden rechnungsbücher und repertorien
    1830 SammlArnsberg I 74
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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