Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsbuch
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Rechnungsbeleg
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Rechnungsbuch
, n.
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bdv.:
Rechenbuch,
Reitbuch
- rechnungbuch. dica ... raitbuch oder raitholtz. cautio idemVoc. 1500 s.v.
- eyd der pfleger. ihr werden ... euers einnehmens und außgebens jerliche gute, erbare, underschiedliche und aufrichtige ördentliche rechnung mit euern register und rechnungsbücher, auch bezalung thunWolfenbüttelKO.(1569) 271Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- ihr [pfleger vnd vormuͤnder] werden geloben ... daß jhr ... ewer register oder rechnungsbuͤcher haben vnd halten woͤllenWürtLO. 1621 S. 773Faksimile - in Google Books
- wann ... eines jedeß ambts sonderbahres rechnungbuch mit rechnung angefült worden, solle ein neües gleiches von dem abgeschriebnen formiert ... werden1704 MellingenStR. 432Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die neue regenten ... erbrachen die landsfuͤrstliche cammer, uͤbersahen die rechnungs-buͤcher, und erkundigten sich des fuͤrstens jaͤhrlichen einkommens1735 Fuhrmann,Öst. II 311Faksimile - in Google Books
- alle rechnungs-beamte ... sollen ... alles getreulich in einnahme, ausgabe und gewaͤhrschaft bringen, daruͤber ordentliche manualia und andere noͤthige rechnungs-buͤcher halten1740 AltenburgSamml. I 441Faksimile - in Google Books
- rechnungs-buͤcher, raitungs-buͤcher, oder rechen-buͤcher, calendaria, rationaria, libri oder codices rationum, heissen diejenigen buͤcher, worein vornemlich zwar die wucherer oder geldwechsler, sonst aber auch alle diejenigen, so auf rechnung sitzen, oder sonst mit geld-sachen zu thun haben, ihre von zeit zu zeit gehabte einnahme und ausgabe ordentlich aufzeichnen und eintragen ... auch heissen rechnungs-buͤcher alle solche buͤcher, die von kauff- und handwercksleuten, uͤber gethane lieferungen, und empfangene zahlungen, gefuͤhret werden. dieselben fuͤhren wider den, so sie geschrieben, voͤlligen, vor ihn aber nur halben beweiß1741 Zedler 30 Sp. 1325Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- muß ... der hauswirth ein allgemeines rechnungsbuch halten, in welches er alle baare einnahme aus den ... besondern rechnungen sowohl, als alle baaren ausgaben, die in der wirthschaft vorfallen ... eintraͤgt1758 v.Justi,Staatsw. I 542Faksimile (ca. 88 KB)
- daß er ihm mehrmalen ... wie er aus seinem rechnungsbuch erweisen wollen ... gelder vorgeschossen ... hat1762 Cramer,Neb. 33 S. 107
- der rendant muß ... beschieden werden, wie er seine manualia und rechnungs-buͤcher leichte, ordentlich, deutlich und also fuͤhren solle, daß sie in bestaͤndiger ordnung sind taͤglich und stuͤndlich abschliessen zu koͤnnen1769 NCCPruss. IV 5115Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- weil sie [kirchenvaͤter] aber keine rechnung ablegen koͤnnen, wofern sie nicht alles genau aufgezeichnet haben; so wird schlechterdings erfordert, daß sie sich ein rechnungsbuch halten, worinnen sie alle jaͤhrliche einkuͤnfte und ausgaben der kirche aufzeichnen1780 Gabcke,DorfBauernR. 42Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- haben sie [cassenbediente] aber dergleichen versur mit unrichtigkeiten oder verfälschungen in den rechnungsbüchern verdecken wollen ... so haben sie ... die dienstentsetzung verwirkt1794 PreußALR. II 20 § 431
- [Amsterdam:] die hiesige bank wird wegen berichtigung ihrer rechnungsbuͤcher zweimal des jahres ... geschlossen1805 Nelkenbrecher,MünzTschb. 16Faksimile - in Google Books
- raitbuͤcher ... vergleich- und rechnungsbuͤcher1805 RepRecht XII 168Faksimile (ca. 368 KB)
- vermoͤge dieses begriffs der urkundengemeinschaft, welcher aus dem natuͤrlichen verhaͤltniß der sache entspringt, sind ... auch die rechnungsbuͤcher der handels- und kaufleute ... als gemeinschaftliche urkunden zu betrachten1818 Hagemann,PractErört. VI 124Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- ist es ... nothwendig, sich waͤhrend des rechnungslaufs von dem wirklichen gange der verwaltung ueberzeugung zu verschaffen, und die cassen- und andere vorraͤthe mit den rapporten und rechnungsbuͤchern der beamten zu vergleichen1818 Reyscher,Ges. XVIII 71Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- diese verschiedenen journale oder rechnungsbücher sind dann zu bestimmten zeiten ... von den kirchvätern in beyseyn des pfarrers zu vergleichen1829 Weber,SachsKR. II 3 S. 996
- die von den justiz-commissarien und advocaten zu führenden rechnungsbücher und repertorien1830 SammlArnsberg I 74