Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungswesen

Rechnungswesen

, n.

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wie Rechnungswerk, auch die Gesamtheit der Tätigkeiten der Finanzverwaltung
  • von denen zum rechnungs-wesen deputirten abgeordneten
    1624 Moser,StaatsR. 28 S. 400
  • daß die ordinari deputati ... wie sie das rechnungs-wesen befinden, daruͤber eine ordentliche relation ... abfassen
    1676 Moser,StaatsR. 32 S. 86
  • distractiones und verzoͤgerung des rechnungs-wesens 
    1696 Moser,StaatsR. 30 S. 48
  • ob zwar unsre auf rechnung sitzende beamte bereits mit einer gedruckten instruction, wie sie mit verwaltung unsrer cammersachen zu verfahren, dann das rechnungswesen einzurichten und fortzufuͤhren haben, versehen [sind]
    1734 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 214
  • das einem müntzmeister zukommende rechnungswesen nebst seiner bedienstung
    1736 Wielandt,BadMünzG. 196
  • das rechnungswesen wird fast auf eben die art gefuͤhret, als wir oben bey den zoͤllen und mauthen vorstellig gemacht haben
    1758 v.Justi,Staatsw. II 371
  • die dem obristen kriegs-commissario im felde zukommende besorgnuß des cassa- und rechnungs-weesens 
    1769 MariaTheresiaHeerwesen 92
  • nachdem wir aus ... allergnaͤdigster vorsorge fuͤr die erhaltung aller gemeinnuͤtzigen anstalten befohlen haben, daß das rechnungs-wesen uͤber die kirchen- und armen-mittel, schul-cassen, waysenhaͤuser, hospitaͤler ... mit besserer ordnung ... als zeither geschehen, betrieben werden solle
    1769 NCCPruss. IV 5111
  • vorschriften wegen des rechnungswesens 
    1788 Thomas,FuldPrR. I 160
  • ein schiffsmäkler muß in fremden sprachen und im rechnungswesen geübt seyn
    1794 PreußALR. II 8 § 1319
  • da ... das rechnungswesen beim packhofe mit dem ablaufe eines jeden monats abgeschlossen werden muß
    1797 BrschwWolfenbPromt. VI 3
  • uͤberlies man bisher mit einer seltenen gleichguͤltigkeit die kenntniß vom rechnungswesen ... der lieben routine, und die rechnungsverstaͤndigen holte man aus - kanzleyen!
    1805 Gönner,GemProz.2 IV 110
  • wurde ... der gemeinde-pfleger K. ... wegen der aus veranlassung eines bedeutenden cassen-restes gegen ihn erhobenen nachlaͤßigkeit in seinem rechnungswesen ... mit einer vierwoͤchigen gefaͤngnißstrafe belegt
    1826 WürtRechtsErk. (1826) 340
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