Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtgebot
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Rechtgebot
, n.I Angebot, sich einem (Schieds-) Gericht zu stellen oder eine Leistung zu erbringen, um einen (Rechts-)Streit oder gewaltsame Selbsthilfe zu vermeiden
II gerichtliches Aufgebot, Ladung
III Rechtsnorm, rechtliches Gebot