Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbedenken

Rechtsbedenken

, n.

Rechtsgutachten
  • das angesucht rechtbedenckhen 
    1608 Leiser,Strafgerichtsb. 158
  • herrn dr. von C. E. ertheiltem rechtsbedenken gemäß soll man des verstorbenen H. S., glaßschneiders, klagende geschwistrigte mit ihrem anbringen ... wider des S. wittib A. ... an das ehrlöbl. stattgericht ... verweisen
    1683 NjblFrkG. 14 (1919) 64
  • außer den rechtsbedenken und rathsverlaͤßen, die nicht vim sententiae haben, sondern nur zur instruirung der sache dienlich seynd
    1700 Lahner,Samml. 13
unter Ausschluss der Schreibform(en):