Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbesitzer

Rechtsbesitzer

, m.


I Person, die dem Rechtbesitzen angehört
  • wurde auch das beschribene recht von allen rechtbesitzern versigelt
    1632 FRAustr. 43 S. 447
II (vorläufiger) Rechtsinhaber
  • das gleiche gilt von eroͤffnungen, die sich waͤhrend des rechtsstreits uͤber eine lehensherrlichkeit begeben, wann nicht einstweilen einer fuͤr rechtsbesitzer erklaͤrt ist
    1808 SammlBadStBl. II 406