Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtslehen

I rechtmäßiges Lehen, rechtswirksam verliehenes Gut; "bäuerliches Lehen, das anscheinend außerhalb der hofrechtlichen Bindung bleibt und auch auf Frauen vererblich zu sein pflegt'" W. Weizsäcker (DRWArchiv)