Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtstag

I Tag der Gerichtsversammlung, an dem neben streitigen Verfahren auch andere Rechtshandlungen vorgenommen werden, die der Öffentlichkeit bedürfen; ungebotene Rechtstage finden zu festgesetzten Terminen statt, gebotene Rechtstage nach Bedarf und tw. auf Anforderung einer Partei; die am Gerichtstag stattfindende Verhandlung eines konkreten Rechtsfalles; auch zur Bestimmung von Rechtsfristen (dritter R.)
II Termin, Tag der Urteilsvollstreckung, zB. Hinrichtung