Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft

, f.

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wie Rechtlehre 
  • rechtswissenschaft 
    1667 Frankfurt am Main/Stoltenberg,Gruppw. 48 Anm.
  • lernte die jugend ihre rechtswissenschaft auf auslaͤndischen academien
    1762 Wiesand 1083
  • zutritt zur rechts- und arzneywissenschaft auf der churfuͤrstl. hohen schule
    1796 KurpfSamml. V 861
  • rechtswissenschaft (iurisscientia) ... die letztere benennung kommt der systematischen kenntnis der natürlichen rechtslehre (ius naturae) zu
    1797 Kant,Rechtslehre 30
  • philosophische huͤlfsmittel [der deutschen criminalgesetzgelehrsamkeit]. hierher gehoͤrt praktische philosophie uͤberhaupt und insbesondere rechtswissenschaft, fuͤr welche in unseren tagen so viel geschehen ist
    1798 Grolman,KrimRWiss. 119
  • allgemeine saͤtze nennt man in der rechtswissenschaft abstrahirte grundsaͤtze
    1798 RepRecht I 349
  • da man in keinem rechtstheil ohne kenntniss der übrigen eine vollkommenheit erreicht, so macht das ganze gebiet der rechtswissenschaft ein hülfsmittel für teutsches staatsrecht aus
    1804 Gönner,StaatsR. 38
  • die rechtsgelehrsamkeit, rechtswissenschaft oder rechtsgelahrtheit (iurisprudentia)
    1805 RepRecht XII 199
  • die untergerichte auf dem lande bestehen aus einem richter und zwei bis drei der rechte kundigen und gepruͤften landgerichtsbeisitzern, aus welchen einer besondere beweise uͤber theoretische und practische kenntnisse in der peinlichen rechtswissenschaft abgelegt haben muß
    1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 103
  • der patrimonialgerichtsinhaber hat seinen gerichtsverwalter aus der zahl der fuͤr den staatsdienst aus der rechtswissenschaft und der staatsverwaltung gepruͤften ... candidaten zu erwaͤhlen
    1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 128
  • um zum mitgliede des appellationsgerichts ernennt werden zu können, muß man ... in einer rechtsschule die rechtswissenschaft studiert ... haben
    1814 QbSchweizVG. 224
  • wuͤrde nun die wahre rechtswissenschaft, d.h. die philosophirende, sich leicht und frey bewegen koͤnnen
    1814 Thibaut,Notwendigk. 27
  • die philosophische rechtswissenschaft hat die idee des rechts, den begriff des rechts und dessen verwirklichung zum gegenstande
    1821 Hegel,PhilosRecht 3
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